„Bombenenangriff“ und „Österreich ist frei?“
Zwei Bilder – der brennende Stephansdom und Leopold Figl am Balkon des Belvedere – die das österreichische Nachkriegsgedächtnis prägten; zwei Fotos, die bis heute in allen Generationen mit bestimmten Gefühlen, Stimmungen, weiteren Bildern und Phrasen verbunden werden – in kollektiven Gedächtnissen, gruppenspezifischen und individuellen Erinnerungen. Der brennende Stephansdom steht in der offiziellen Erzählung für spezifisch „österreichische“ Erinnerungen.
Einerseits für die Niederlage Hitlerdeutschlands und damit auch die Niederlage des angegliederten Österreich. Andererseits für die Einsicht, dass der „Anschluss“ Österreichs und die Begeisterung in großen Teilen der Bevölkerung ein fataler Irrtum waren. Ein Irrtum, an dem noch bis weit über das Kriegsende hinaus – zwar in abgeschwächter und veränderter Form, gewissermaßen partout – festgehalten wurde.
Und zu guter Letzt steht der brennende Stephansdom für die Befreiung durch die Alliierten und den Mythos, er sei durch Soldaten der Sowjetarmee in Brand gesteckt worden. Tatsächlich griffen durch Plünderer in den umliegenden Geschäften gelegte Feuer auf das Dach des Kirchenschiffes über. Ein weiteres Beispiel für die Bildung von mythischen Erzählungen stellt das zweite tief im österreichischen Gedächtnis verankerte Bild dar: die Präsentation des unterzeichneten Staatsvertrags durch Leopold Figl am Balkon des Schloß Belvedere am 15. Mai 1955. Beim Anblick dieser Aufnahme, werden unmittelbar die Worte Figls „Österreich ist frei!“ ins Bewusstsein gerufen, in der festen und oft medial kolportierten Annahme, Figl hätte diesen Ausspruch am Balkon getätigt. Tatsächlich äußerte er diesen Satz noch in den Räumlichkeiten des Belvedere. Beides sind Zeichen eines in Österreich in Teilen der Bevölkerung noch immer manifesten Gedächtnisses an das Ende des Zweiten Weltkriegs sowie die Jahre danach. Doch in beiden Aufnahmen schwingt noch etwas anderes mit: Österreich als Opfer alliierter Aggression und Österreich, wie es sich knapp zehn Jahre später von dieser alliierten „Besatzung“ befreit, sich selbst in die Freiheit und aus dem „Joch“ der Besatzung entlässt. Sämtliche hier genannten Narrative setzen eine Annahme voraus: dass Österreich als Opfer gesehen werden soll, als Opfer der Hitler’schen Aggression einerseits sowie als Opfer einer – überspitzt formuliert – „alliierten Willkür“. Dieser Opfererzählung soll im Folgenden nachgegangen werden. Die Grundsteine für dieses Opfernarrativ wurden besonders in der ersten Phase nach dem Ende des Krieges gelegt. Während der Widerstand gegen das NS-Regime in den ersten Jahren nach 1945 in der offiziellen österreichischen Erzählung durchaus noch eine Rolle spielte, geriet er im Zuge des Wandels hin zum Gefallenengedenken zusehends und für lange Zeit in Vergessenheit.
Die Phase 1945 bis 1947/1949
Die Grundlage der so genannten „Opferthese“, die die Annahme vertritt, Österreich sei das erste Opfer Hitlerdeutschlands gewesen, wurde noch in Kriegszeiten durch die „Moskauer Deklaration“ gelegt.[1]
Zwar enthielt diese Deklaration einen Passus, der explizit einen Eigenanteil Österreichs zur Befreiung einforderte, dies änderte jedoch nichts an der Tatsache, dass die österreichische Bevölkerung in ihrer Gesamtheit und ohne Unterschiede zum Opfer des „deutschen Nationalsozialismus“ erklärt wurde.[2] Dieser Passus sollte jedoch andererseits auch dazu dienen, den Widerstand als homogen und breit darzustellen. Wiederum einschränkend erklärt die österreichische Staatsregierung im 1946 herausgegebenen „Rot-Weiß-Rot-Buch“, „daß dieser Beitrag angesichts der Entkräftung unseres Volkes und Entgüterung unseres Landes zu ihrem Bedauern nur bescheiden sein kann“[3].
Salopp formuliert gelang es durch die passende Auslegung der Moskauer Deklaration, mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen und möglichst allen politischen Einstellungen, individuellen Erzählungen und Bedürfnissen in der Bevölkerung entgegenzukommen sowie den Forderungen der Alliierten zu entsprechen. Unmittelbar nach 1945 wurde versucht, diesem Anspruch eines „Eigenbeitrags“ durch Überhöhung des Widerstands Rechnung zu tragen. Die Erzählung über den spezifisch „österreichischen“ Widerstand spielte eine staatstragende Rolle, wenn auch eher nach außen, als nach innen, wie die Historikerin Heidemarie Uhl beschreibt:
Auch die zunehmende Entspannung im Verhältnis vor allem zu den westlichen Besatzungsmächten ließ die politische Legitimation durch den Widerstand nicht länger zwingend erscheinen. Die Berufung auf den österreichischen Freiheitskampf gegen das NS-Regime beschränkte sich in der Folge weitgehend auf die Ebene staatspolitischer Selbstdarstellung, im innenpolitischen Bereich büßte dieses Geschichtsverständnis jedoch zunehmend an Stellenwert ein.[4]
Durch folgenden Auszug aus dem „Rot-Weiß-Rot-Buch“ wird die Verbindung von Opferthese und Widerstand sowie einer grundsätzlich apologetischen Haltung noch deutlicher:
Die Enge und die Lage des österreichischen Raumes, seine überaus dichte Durchsetzung mit zivilen und militärischen reichsdeutschen Elementen bedingten es, daß militärische Widerstandsaktionen großen Umfanges unmöglich waren und nur lokaler Natur sein konnten.[…] Jeder aber, der die Verhältnisse kennt und gerecht beurteilen will, muß feststellen, daß Österreich seinen Anteil an der Befreiung des Landes erbracht hat […].[5]
Dass sich außenpolitische Darstellung und innerösterreichischer Umgang mit dem Widerstand und dessen Akteuren stark voneinander unterschieden, zeigt sich insbesondere nach dem Staatsvertragsabschluss.[6] Ein weiteres Indiz dafür bietet die österreichische Denkmallandschaft, die bereits lange vor 1955 einem extremen Wandel unterzogen wurde. Unmittelbar nach Kriegsende entstand außerhalb von Wien eine Anzahl von Widerstandsdenkmälern im Zuge „antifaschistischer“ Stiftungen. Im Sinne eines alle Fraktionen umfassenden antifaschistischen Grundkonsenses – sowohl auf bundes- als auch auf regionalpolitischer Ebene – herrschte der vermeintlich einigende „Geist der Lagerstraße“, der jedoch vor allem innerhalb der parteipolitischen Elite zelebriert wurde. In einem breiten gesellschaftlichen Bewusstsein wollte sich dieser Geist nicht wirklich durchsetzen. Vor allem auf kommunalpolitischer Ebene mündete die Entscheidungsfindung über Errichtung, Gestaltung und Platzierung von Widerstandsdenkmälern schnell in die Frage über den politischen Einfluss bestimmter Gruppen, die sich besonders mit dem Widerstand gegen das NS-Regime identifizierten, das waren in erster Linie der Bund sozialistischer Freiheitskämpfer (SPÖ) sowie die KPÖ. Die ÖVP hielt sich hier in der Einflussnahme eher zurück.[7]
Obwohl im Verhältnis zu den SozialdemokratInnen die KommunistInnen stärker im Widerstand vertreten waren, etablierte sich in der Öffentlichkeit das sozialdemokratische Narrativ,[8] wobei dieses nicht erst 1938, sondern bereits vier Jahre früher einsetzte. Für diese Erzählung spricht einerseits, dass die demokratische Republik im Februar 1934 bzw. bereits im März 1933 eliminiert wurde, der sozialdemokratische Widerstand zugleich stärker war als jemals in der Zeit nach dem „Anschluss“. Gleichzeitig ist dieser Erzählung die Gefahr immanent, die Grenzen zwischen autoritärem und totalitärem System zu verwischen. Ignoriert wird zudem, dass die Ideologie der Nationalsozialisten auch auf die sozialdemokratische Basis einen gewissen Reiz ausübte.[9]
Auch wenn die ÖVP sich in dieser Phase aus den Diskussionen rund um die Denkmalstiftungen noch eher heraushielt, entwickelte sich dennoch in katholisch-konservativen Kreisen ein eigenes Narrativ, das seinen Widerstandsbegriff an der Bekämpfung der illegalen Nationalsozialisten durch Dollfuß bzw. dem Versuch Schuschniggs, sich dem „Anschluss“ zu widersetzen, anlegt. Auch dieses Narrativ übersieht wesentliche Zusammenhänge. So beispielsweise die Tatsache, dass der Widerstand durch antisemitische Tendenzen geschwächt wurde, eine Tatsache, die eine Identifikation mit Teilen der NS-Ideologie erleichterte. Zudem richtete sich die Politik von Dollfuß und Schuschnigg gegen die NSDAP[10] und die Linke gleichermaßen.[11]
Das kommunistische Narrativ war nach 1945 vergleichsweise linear aufgeprägt, da KommunistInnen in verhältnismäßig großer Zahl im Widerstand vertreten waren, wobei auch diese Erzählung nicht frei von Widersprüchen und Problemen ist. Beispielswiese wurde lange nicht auf die teilweise enge Kooperation von sowjetischem und nationalsozialistischem Terrorapparat oder die Auslieferung von KommunistInnen aus der SU an die Nationalsozialisten eingegangen. Am einfachsten präsentiert sich das Narrativ des deutschnationalen Lagers – vor allem, die innere Geschlossenheit betreffend: 1938 wird als Erfüllung der Forderungen nach dem Anschluss aus der Ersten Republik angesehen, 1945 gilt nicht als Jahr der Befreiung, sondern als Jahr der Niederlage, 1955 als Zeitpunkt der Befreiung von der alliierten „Willkürherrschaft“ und als Jahr der Freiheit – vor allem für jene, deren Status als „schwer Belastete“ spätestens zu diesem Zeitpunkt aufgehoben wurde. In dieser Erzählung fällt es schwer, Widerstand zu legitimieren – im Gegenteil: Widerstand erscheint sogar als lästig und unnötig.[12]
Antifaschistischer Grundkonsens sowie der Bezug politischer Legitimation aus dem Widerstand beschränkten sich auf eine sehr kurze Phase nach Ende des Krieges etwa bis Ende 1947. Aufgrund des Schwenks hin zum Gefallenengedenken und der Wiedereingliederung ehemaliger NationalsozialistInnen[13] in die Gesellschaft gerät das Widerstandsgedenken zunehmend in Vergessenheit.[14]
Hinzu kommt, dass mit dem Einsetzen des Kalten Krieges die Abgrenzungspolitik zur KPÖ sowie eine Distanzierung in der SPÖ und ÖVP von den WiderstandskämpferInnen innerhalb der eigenen Fraktionen forciert wurde. Die österreichische Denkmallandschaft spiegelt diese Entwicklung wider: Ende der 40er Jahre wurden die letzten namhaften Denkmäler für Regimeopfer enthüllt, wobei die Entscheidungen über deren Errichtung parteipolitisch immer konfliktträchtiger wurden. Beispielsweise weigerten sich ÖVP und anfänglich auch SPÖ, an der Enthüllung des mit dem KZ-Verband errichteten Denkmals in Leoben teilzunehmen. In Judenburg erhob der steirische Sicherheitsdirektor in der Rede anlässlich einer Denkmalsenthüllung die Forderung, man möge endlich einen „Schlussstrich“ unter die Vergangenheit ziehen. All dies macht ersichtlich, dass der noch im „Rot-Weiß-Rot-Buch“ beschworene „österreichische Freiheitskampf“ seine Rolle als gemeinsamer Bezugspunkt aller politischen Kräfte zunehmend einzubüßen begann. Die Berufung auf den Widerstand wurde der KPÖ sowie dem KZ-Verband und Teilen der SPÖ überlassen. 1954 meint Gustav Canaval in den Salzburger Nachrichten anlässlich einer Debatte über ein Denkmal für die „Opfer des Faschismus“ in Salzburg, die Frage nach der Errichtung sei obsolet „schon allein aus dem Grunde, weil solche Denk- und Mahnmäler nun einmal in der heutigen Situation und Zeit nur den Zweck haben können, als praktisches Turn- und Vorführungsgerät kommunistischer Propaganda zu dienen“.[15]
Die 50er Jahre als Zäsur – Der Beginn des Gefallenengedenkens
In ganz Österreich entstanden im Laufe der 50er Jahre Kriegerdenkmäler, wobei diese nicht nur zeitlich nach den Widerstandsdenkmälern errichtet wurden, sondern gewissermaßen als Gegenpol zum durch die Denkmäler des Widerstands vermittelten Geschichtsbild verstanden werden können. Der „antifaschistische Grundkonsens“ hatte lediglich bis in die Jahre 1948/49 Bestand und wurde durch die Opfertheorie als gesamtgesellschaftliches Geschichtsverständnis abgelöst. Politisch war die Errichtung von Widerstandsdenkmälern kaum noch durchsetzbar. Mit der Hinwendung zum Gefallenengedenken entstanden in Österreich auch die ersten Vorläuferorganisationen des Kameradschaftsbundes, dessen Selbstverständnis das einer überparteilichen und unpolitischen Veteranenorganisation war. Besonders der Österreichische Kameradschaftsbund (im Weiteren als ÖKB bezeichnet) spielt bis heute für die Gedächtnislandschaft im Alltagsleben – insbesondere durch die Präsenz bei Gedenkfeiern und Begräbnissen – eine besondere Rolle. Neben Errichtung und Pflege von Denkmälern sah der ÖKB in der Zeit seiner Begründung die Forcierung einer positiven Imagebildung für die Soldaten des Zweiten Weltkrieges als Hauptziel. Die Kriegerdenkmäler galten somit nicht nur als Erinnerungs- und Gedenkstätten, sondern auch als ein Beweis dafür, „daß sich die Heimat durch die Erneuerung und Neugestaltung von Kriegerdenkmälern wieder zu ihren im härtesten Kampf gefallenen Söhnen bekennt“[16].
Ab 1950 kommt es in den meisten Gemeinden zum Bau von Kriegerdenkmälern. Die Errichtung steht zumeist in direktem Zusammenhang zur Gründung einer ÖKB-Ortsgruppe. Die Deutung des Zweiten Weltkrieges geht damit – gestützt unter anderem durch Akteure der katholischen Kirche sowie der Kommunalpolitik – in die Hände des Kameradschaftsbundes über, der den Schwenk in der öffentlichen Haltung in Richtung einer positiven Deutung des Kriegsdienstes naturgemäß begrüßt:
Eine große Wendung hat sich vollzogen. Während 1945 und später der Soldat in jeder nur erdenklichen Weise diffamiert wurde, soldatische Pflichterfüllung als Verbrechen, Desertion und Mord an den eigenen Kameraden jedoch als Heldentat gewertet wurde, hat sich nunmehr in Österreich eine gesunde Auffassung durchgesetzt.[17]
Es stellt sich die Frage, welche gesellschaftlichen und politischen Ziele hinter dieser ambivalenten Erinnerungs- und Geschichtspolitik stehen. Die Historikerin Heidemarie Uhl nennt hierbei folgende Erklärungszusammenhänge:
- Nicht nur die Kameradschaftsvereine sondern auch politische und gesellschaftliche Kräfte des Landes forcierten und unterstützten den Eingang dieser Kultur der Kriegerdenkmäler und des Gefallenengedenkens in das kollektive Gedächtnis. Neben den Mitgliedern des ÖKB nahmen auch hohe Landes- und Bundespolitiker sowie Vertreter der Geistlichkeit an Denkmalenthüllungen teil. Dadurch signalisierten sie eine öffentliche Rehabilitierung der Soldaten sowie die Unterstützung der Entwicklung dieser Denkmalkultur zur universalen und öffentlichen Gedächtniskultur. Kirchen, Behörden, verstärkt auch die politischen Parteien – mit Ausnahme der KPÖ – trugen diese Erinnerungskultur mit. Das Ringen um Wählerstimmen war hierbei ein weiterer Grund für den Rückhalt dieses neuen Gedächtnisbildes in Parteien und Gesellschaft.
- Die Form des „integrativen Gefallenengedenkens“ entsprach einem weit verbreiteten Bedürfnis – auch innerhalb der österreichischen Bevölkerung – nach Versöhnung und Überwindung der Gegensätze der NS-Zeit. Politische Konflikte der Vorkriegszeit wirkten nach 1945 weiter, das Gefallenengedenken schien die herrschende Kluft als gemeinsames ideologisches Fundament besser zu schließen als das Widerstandsgedenken. – Das soldatische Gefallenengedenken bot die Möglichkeit, den viel geforderten „Schlussstrich“ unter die Gegensätze der NS-Zeit zu ziehen. Eine konsensorientierte Erinnerungswelt diente hier als Instrument, um die Kontroversen der Vergangenheit auszublenden, wobei die soldatische Pflichterfüllung für das Vaterland als „überzeitliche staatsbürgerliche Tugend, ungeachtet des Regierungssystems“[18] präsentiert wurde. Zusätzlich bot man den ehemaligen Wehrmachtssoldaten eine Möglichkeit der Rehabilitierung, ohne sich von der Vergangenheit in der Wehrmacht und ihrer Beteiligung am Zweiten Weltkrieg vollkommen distanzieren zu müssen. Die adäquate Aufarbeitung des Kriegsdienstes und die Rücksichtnahme auf die Gefühle der Angehörigen von Regime-Opfern traten damit in den Hintergrund.[19]
Im Zuge oben genannter Entwicklung entstand eine äußerst bedenkliche, nichtsdestotrotz aber lange Zeit konsensuale Geschichtsauffassung: Der Wehrdienst wurde zum „Schutz der Heimat“ als einzig legitimes Verhalten angesehen. „Soldatische Pflichterfüllung“ galt als Nonplusultra ehrenvollen Handelns, zugleich wurde der Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime mit „Verrat, Aufruhr und Widerstand gegen die legale Macht“[20] gleichgesetzt. Das Bedürfnis nach Integration der ehemaligen Wehrmachtssoldaten im Sinne eines gesellschaftlichen Konsenses der Zweiten Republik ging Hand in Hand mit Zugeständnissen an das Geschichtsverständnis des ÖKB, dessen teilweise bedenkliche und phasenweise durchaus revisionistische Haltungen sich weit über das örtliche Gefallenengedenken hinaus erstreckten. So wurden Kriegerdenkmalweihen zum Anlass für machtvolle Aufmärsche der Kameradschaftsverbände genutzt, bei denen nicht selten verbotene Auszeichnungen der Deutschen Wehrmacht zur Schau gestellt wurden. Im Zuge der Weigerung des niederösterreichischen Kameradschaftsbundes im Jahr 1963, in Maria Langegg eine gemeinsame Gedenkstätte für gefallene und in Konzentrationslagern getötete Priester zu errichten, erließ Innenminister Franz Olah ein Aufmarschverbot. Erscheint diese Vorgehensweise in Anbetracht der bisherigen Ausführungen überraschend, so muss angemerkt werden, dass die Politik vor dem Hintergrund der Studentenproteste rund um die „Affäre Borodajkewycz“[21] unter öffentlichen Zugzwang geriet. Allerdings ist dies allein noch nicht wirklich als Indiz für einen gesamtgesellschaftlichen Wandel zu bewerten.[22]
Um zu veranschaulichen, welche Auswirkungen dieses Geschichtsbild im Konkreten hatte, sei an dieser Stelle auf die Opferfürsorgegesetzgebung sowie den „Fall Jägerstätter“, genauer: auf den Umgang des ÖKB mit Franz Jägerstätters Rolle als „Wehrmachtsdeserteur“, sowie die Haltung des ÖKB zur „Wehrmachtsausstellung“ eingegangen. Dieser Exkurs soll zusätzlich zeigen, dass das Geschichtsbild des ÖKB bis weit in die 90er Jahre eine Kontinuität aufweist, ungeachtet des durch die Waldheim-Affäre ausgelösten Paradigmenwechsels.
Die Opferfürsorgegesetzgebung
Unmittelbar nach 1945 wurden mehrere Maßnahmen zur Entschädigung der Opfer des NS-Regimes getroffen. Das für Teile der Opfergruppen relevanteste Gesetzeswerk war das 1947 verabschiedete „Bundesgesetz über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratischen Österreich und die Opfer politischer Verfolgung“, kurz „Opferfürsorgegesetz“ oder OFG, das in späteren Jahren laufend Novellierungen unterzogen wurde. Hauptzweck war die finanzielle Absicherung jener Opfer, die aufgrund der Verfolgung nicht mehr fähig waren, einer Arbeit nachzugehen. Die erste Fassung benannte nur „aktive WiderstandskämpferInnen“ als bezugsberechtigten Personenkreis. Andere Gruppen – darunter auch die jüdischen Opfer – hatten vorerst keinen Anspruch. Wurde einer Person der Einsatz für das unabhängige Österreich und gegen die Ideen des NS-Regimes von Amts wegen beschieden, hatte man Anspruch auf Rente sowie Heiltherapien. So genannte „passive“ Opfer bekamen lediglich einen Opferausweis als moralische Anerkennung, hatten jedoch keine Ansprüche auf Leistungen nach dem OFG. Als Jude bzw. Jüdin konnte man ab 1949 Ansprüche auf eine Amtsbescheinigung stellen, allerdings musste eine Haftzeit von einem Jahr oder einem halben Jahr unter besonders schweren Bedingungen nachgewiesen werden. Ansprüche entfielen zudem, wenn man nach 1938 Österreich verlassen hatte. Die Vertreibung wurde erst 1969 als Verfolgungstatbestand in das Gesetz mit einbezogen. Die Beweislast lag beim Antragsteller bzw. der Antragstellerin und musste – auch noch Jahrzehnte später – durch Dokumente oder Zeugen erbracht werden. Erst 1995 erfolgte die Einrichtung des „Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus“, der einmalige Zahlungen von rund 5000 Euro für Angehörige aller Opfergruppen vorsah.[23]
Der ÖKB, Jägerstätter und die Wehrmachtsausstellung
Was die Haltung des ÖKB gegenüber Franz Jägerstätter betrifft, der als bekennender Katholik den Dienst in der Deutschen Wehrmacht verweigerte und aus diesem Grund zum Tode verurteilt und am 9. August 1943 hingerichtet wurde, so war die Haltung des ÖKB uneinheitlich. Auf lokaler Ebene – so die Jägerstätter- Biographin Erna Putz – wurde sogar vom Obmann der Ostermiethinger Ortsgruppe des ÖKB für Verständnis hinsichtlich der Haltung Jägerstätters geworben. Dennoch lehnte der ÖKB – vor allem auf Ebene der Bundesorganisation – Jägerstätters Entscheidung als Positivbeispiel ab. Diese Einschätzung wird durch Artikel im Presse-Medium des ÖKB „Der Kamerad“ gestützt. So ist noch in einer Ausgabe aus dem Jahr 1995 zu lesen: „Verschiedenste Anfragen, insbesondere Aktionen des Österr. Widerstandes, zwingen auch den ÖKB, sich zum Fall Jägerstätter klar zu äußern.“[24]
Zwar äußert Autor Leixl in seiner Analyse der Causa Jägerstätter, dass das Einstellungsspektrum im ÖKB gegenüber Jägerstätter von ablehnend bis anerkennend reichte.[25] Doch besonders für die Kriegsgeneration, der „wir aber vor allem das Werk des Wiederaufbaues unserer Heimat“[26] verdanken,
ist Jägerstätter sicher ein Mensch eines einsamen Entschlusses, der sich dem damalig von Nationalismus, Pflichterfüllung sowie Disziplin und Gehorsam geprägten Normen entgegenstellte, also anders handelt als Sie (sic!). Dieser Generation wird heute von zum Teil sehr jungen, sehr weltoffenen, oft auch utopienhaften Denkmustern anhängenden oder besondere Zwecke verfolgenden Personen oder Gruppierungen, Jägerstätter als ein richtig handelndes Vorbild präsentiert, was naturgemäß zu einer innerlichen Ablehnung führt oder führen muß.[27]
Welche Personen und Gruppierungen konkret gemeint sind, spart Leixl aus, wird jedoch in anderen Ausgaben der Zeitschrift um einiges deutlicher artikuliert. Beispielsweise in einem offenen Brief [28] des ehemaligen ÖKB-Präsidenten Otto Keimel an Wolfgang Neugebauer, den damaligen wissenschaftlichen Leiter des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstands (DÖW). Anhand einer „semantischen Pauschalierung“ zusammen mit „den Ausländern“, „den Negern“ und „den Juden“ – alle drei trugen bzw. tragen das Stigma der Sündenböcke – wird der ÖKB zum Opfer der vermeintlich falschen Darstellungen des DÖW. Dies erhärtet sich durch eine weitere Aussage Keimels:
Sie lassen es zumindest zu, daß im EU-Bericht über Rechtsextremismus durch die wahrheitswidrige Nennung des ÖKB nicht nur dieser, sondern unser Vaterland Österreich im Ausland denunziert wird – volkstümlich heißt das ‚Nestbeschmutzung’ und erinnert frappant an die widerliche internationale Waldheim- Kampagne aus niedrigsten innerösterreichischen Partei-Interessen.[29]
Ein weiteres Beispiel ist ein Kommentar Otto Keimels zur Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“, die vom Hamburger Institut für Sozialforschung konzipiert und bis 1999 in insgesamt 33 Städten30 – auch in Österreich – gezeigt wurde und zu heftigsten Kontroversen führte, die bis tief in die österreichische Gesellschaft reichten:
Folgendes wollen die Aussteller ja mangels eigener „Attraktivität“ bezwecken:
– zu provozieren, um Aufmerksamkeit zu erreichen: Wir setzten dem die Gelassenheit unseres Gewissens entgegen
– aber auch die Pflicht, als Zeitzeugen klärend und aufklärend zu wirken; sonst beherrschen eben so kleine, aber radikale und umso lautere Minderheiten die öffentliche Meinung
– öffentliche Mittel (Steuergelder) zu erhalten – die besser Sozialhilfen der betroffenen Generation zukommen sollten
– ganze Schulklassen in die Ausstellung zu verpflichten wie in Kärnten – und dann in Wien oder Klagenfurt jeweils mit kläglichen rund 11.000 (Pflicht-)Besuchern zu prahlen?
– Dem stellen wir Zehntausende freiwillige Teilnehmer an unseren (jährlichen!) Landeswallfahrten, Gedenk- und Jubiläumsfeiern als ausschließliche Versöhnungs- und Friedenstreffen gegenüber![31]
In weiteren Artikeln des „Kameraden“ wird im Zusammenhang mit der Ausstellung immer wieder darauf hingewiesen, dass es zwar „wie in jeder Armee […] sicher auch in der deutschen Wehrmacht Einzeltäter gegeben hat, die sich persönlich eines Verbrechens schuldig gemacht haben“[32], jedoch auch erwähnt werden müsse, dass Soldaten, die unter „Siechtum“, „zerstörten persönlichen Bindungen“ und den „Gefahren und Gegebenheiten des harten Kriegsalltags“ genug gelitten haben, dafür nicht weiter leiden und als „Kriegsverbrecher diskriminiert“[33] werden sollen.
Die Darstellung des ÖKB als Opfer von „Grünspechten“[34] zieht sich durch alle gesichteten Exemplare des „Kameraden“. Symptomatisch ist seit den 50er Jahren zudem die Berufung auf die „soldatische Pflicht“ der „Vaterlandsverteidigung“ und den soldatischen Eid. Was diesen Eid betrifft, so wird nicht ausreichend zwischen dem Eid des Österreichischen Bundesheeres und dem der Wehrmacht unterschieden.[35]
Alle bisher genannten Punkte lassen die Argumentationslinien erkennen, die nicht nur im „Kameraden“, sondern in großen Teilen des ÖKB bis heute vertreten werden[36]:
1. Weder „Volk“ noch „einfachem Soldaten“ war es zuzumuten, das „System zu durchschauen“.
2. Die Darstellung von Widerstand als partikulare Einzelerscheinung, die der Mehrheit der Bevölkerung nicht zumutbar war. Damit einher geht die Schmälerung widerständiger Handlungsweisen und Einstellungen („Das Volk und der Soldat waren nicht vorbereitet auf einen Umsturz“).
3. Umkehr der Kriegsschuld im Zweiten Weltkrieg: Darstellung der Sowjetunion als Aggressor mit der Absicht, Europa zu „überrennen“.
4. Hinweis auf die Unwissenheit der Bevölkerung hinsichtlich der „KZ-Gräuel“ und in weiterer Folge die Darstellung der Bevölkerung als willenlose, jeder individuellen Denkfähigkeit beraubten Masse. Die oftmals im „Kameraden“ beschworene Forderung, eine kollektive Schuldzuweisung dürfe man nicht zulassen, wird im Umkehrschluss prompt in eine „kollektive Unschuld“ umgewandelt, was zur Gänze den Argumentationsprinzipien der Opferthese entspricht.
5. Der vielzitierte und höchst strapazierte Hinweis auf eine unbedingte Einhaltung des Eides. Dieser Eid entbindet aus Sicht des ÖKB die Wehrmachtssoldaten von jeglicher Mitverantwortung. In weiterer Folge führt dies zu einer Forderung nach Generalamnestie.
Fazit
Zusammenfassend seien folgende Punkte noch einmal erwähnt: Die ersten beiden Jahre nach Kriegsende waren gekennzeichnet durch ein legitimatorisches Widerstandsgedenken, das nur so weit reichte, als es die Erfüllung der alliierten Forderungen im Rahmen der Moskauer Deklaration notwendig machte. Danach entwickelt sich ein vom ÖKB initiiertes und der österreichischen Gesellschaft sowie deren Parteien und Institutionen aus unterschiedlichster Motivation mitgetragenes Gefallenengedenken.
Im Zuge des Schwenks hin zum Gefallenengedenken entwickelte sich in Österreich der so genannte „Opfermythos“, eine Erzählung, die Österreich als erstes Opfer des „deutschen Nationalsozialismus“, nicht nur im völkerrechtlichen, sondern auch im historisch-legitimatorischen Sinne ansieht. Selbst Diskurse wie beispielsweise die „Affäre Borodajkewycz“ schaffen es nicht, einen Paradigmenwechsel ähnlich jenem der 80er Jahre zu provozieren. Egal ob Gesetzgebung, Denkmäler, Parteipolitik oder Kirche: alle haben sich – mit ganz wenigen Ausnahmen – die hier ausgeführten Prinzipien des österreichischen Umgangs mit der nationalsozialistischen Vergangenheit zu Eigen gemacht und damit das unmittelbar nach 1945 für kurze Zeit präsente „andere Gedenken“ verdrängt. Dies erfolgte so rasch, dass keine Zeit blieb, tiefer in alle gesellschaftlichen Schichten einzudringen. Erst gut fünfzig Jahre später wurde auch die breite Bevölkerung mit der Frage der (Mit-)Verantwortung konfrontiert, wobei nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Opferthese gänzlich aus den Köpfen verschwunden ist – betrachtet man beispielsweise das jährliche „Heldengedenken“ am 8. Mai auf dem Wiener Heldenplatz, anlässlich dessen nach wie vor die Argumentationslinien des ÖKB propagiert werden. Der Prozess der Aufarbeitung, der in den Geschichtswissenschaften durch ForscherInnen wie Gerhard Botz, Ernst Hanisch oder Erika Weinzierl schon in den 1960er und 70er Jahren begonnen wurde, läuft noch und wird wohl in absehbarer Zeit auch nicht abgeschlossen sein – sofern man nicht der auch heute noch immer wieder artikulierten Forderung nach dem „Schlussstrich“ nachgibt.
Anhang | Moskauer Deklaration über Österreich, Veröffentlicht am 1. November 1943
Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten von Amerika sind darin einer Meinung, daß Österreich das erste freie Land, das der typischen Angriffspolitik Hitlers zum Opfer fallen sollte, von deutscher Herrschaft befreit werden soll. Sie betrachten die Besetzung Österreichs durch Deutschland am 15. März 1938 (sic!) als null und nichtig. Sie betrachten sich durch keinerlei Änderungen, die in Österreich seit diesem Zeitpunkte durchgeführt wurden, als irgendwie gebunden. Sie erklären, daß sie wünschen, ein freies, unabhängiges Österreich wiedererrichtet zu sehen und dadurch ebenso sehr den Österreichern selbst wie den Nachbarstaaten, die sich ähnlichen Problemen gegenübergestellt sehen werden, die Bahn zu ebnen, auf der sie die politische und wirtschaftliche Sicherheit finden können, die die einzige Grundlage für einen dauernden Frieden ist. Österreich wird aber auch daran erinnert, daß es für die Teilnahme am Kriege an der Seite Hitler-Deutschlands eine Verantwortung trägt, der es nicht entrinnen kann, und daß, anläßlich der endgültigen Abrechnung Bedachtnahme darauf, wieviel es selbst zu seiner Befreiung beigetragen haben wird, unvermeidlich sein wird. Gez.: Roosevelt, Churchill, Stalin [37]
Quellen
1 Siehe Anhang „Moskauer Deklaration“.
2 Bertrand Perz, Österreich, in: Volkhard Knigge, Norbert Frei (Hg.), Verbrechen erinnern. Die Auseinandersetzung mit Holocaust und Völkermord, München 2002, 150.
3 Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs, Ausgegeben am 1. Mai 1945, in: Rot-Weiß-Rot-Buch, Erster Teil. Darstellungen. Dokumente und Nachweise zur Vorgeschichte und Geschichte der Okkupation Österreichs, Wien 1946, 201.
4 Heidemarie Uhl, Erinnerung als Versöhnung. Zur Denkmalkultur und Geschichtspolitik der Zweiten Republik, in: Zeitgeschichte 23 (1996) 5/6, 152.
5 Rot-Weiß-Rot-Buch, 135.
6 Anton Pelinka nennt in diesem Zusammenhang drei Beispiele, die diese These untermauern:
– Die Wahrnehmung und Bewertung der slowenischen PartisanInnen in Form der Zurückdrängung der Zweisprachigkeit im Schulwesen sowie die Verhinderung des Art. 7 des Staatsvertrages bis in die Gegenwart.
– Freisprüche in Prozessen zur Ahndung von NS-Gewaltverbrechen.
– Der Umgang und die Diskriminierung von Deserteuren und Wehrdienstverweigerern, die im absoluten Widerspruch zur regierungsoffiziellen Opfertheorie sowie einer positiven Bewertung des Widerstands steht. Siehe: Anton Pelinka, Der österreichische Widerstand im Widerspruch der verschiedenen Narrative. Vortrag im Rahmen der Jahresversammlung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes, Wien, 13. März 2006, in: DÖW, Jahrbuch 2007, 14-15. Zit. n.: Kathrin Quatember, Die Rezeption Franz Jägerstätters im Spiegel der Widerstandsrezeption nach 1945, unveröffentlichte Diplomarbeit, Universität Salzburg 2009, 35.
7 Heidemarie Uhl, Erinnerung als Versöhnung, 150.
8 Anton Pelinka, Der österreichische Widerstand im Widerspruch der verschiedenen Narrative, 15.
9 Ebd., 19.
10 Aufgrund folgenschwerer Terroranschläge im Frühjahr 1933 wurde die NSDAP am 19. Juni 1933 offiziell verboten. Nichtsdestotrotz machten die Nationalsozialisten – vor allem nach dem Putschversuch am 25. Juli 1934 – durch Propagandaaktionen verstärkt auf sich aufmerksam. Die Auflösung der Partei brachte jedoch nicht den gewünschten Erfolg und die Zahl der Sympathisanten stieg ungebrochen an. Siehe: Ulrike Felber, Wolfgang Quatember (Hg.), Republik – Ständestaat – Nationalsozialismus – Widerstand – Verfolgung. Katalog zur Dauerausstellung des Zeitgeschichte Museum Ebensee, Ebensee u.a. 2005, 93, 168- 170.
11 Anton Pelinka, Der österreichische Widerstand im Widerspruch der verschiedenen Narrative, 20.
12 Ebd., 21-22.
13 Karl Klambauer, Österreichische Gedenkkultur zu Widerstand und Krieg. Denkmäler und Gedächtnisorte in Wien 1945-1986, Innsbruck 2006, 11.
14 Heidemarie Uhl, Zwischen Versöhnung und Verstörung. Eine Kontroverse um Österreichs historische Identität fünfzig Jahre nach dem „Anschluß“, Wien u.a. 1992, 141.
15 Gustav Adolf Canaval, Paulus und das geistige KZ, in: Salzburger Nachrichten vom 27./28. März 1954. Zit. n.: Heidemarie Uhl, Transformation des österreichischen Gedächtnisses. Erinnerungspolitik und Denkmalkultur in der Zweiten Republik, in: Transit 15 (1998), 106.
16 O.A., Dem Andenken der Gefallenen, in: Kleine Zeitung vom 5. Juni 1951, 4. Zit. n.: Heidemarie Uhl, Erinnerung als Versöhnung, 152.
17 O.A., Ehrenrettung des Soldaten, in: Sonntagspost vom 30. November 1952, 8. Zit. n.: Heidemarie Uhl, Erinnerung als Versöhnung, 153.
18 Ebd., 155.
19 O.A. Hört doch endlich auf damit! Presse und Film, Funk und Bühne betreiben Wehrkraftzersetzung, in: Der Kamerad, 5 (1963), 1. Zit. n.: Heidemarie Uhl, Erinnerung als Versöhnung, 156.
20 Unter Beteiligung von Heinz Fischer und Ferdinand Lacina wurden antisemitische und neonazistische Aussagen offengelegt, die Taras Borodajkewycz, Professor an an ehemaligen Hochschule für Welthandel, während diverser Vorlesungen getätigt hatte. Heinz Fischer wurde von Borodajkewycz wegen Ehrenbeleidigung angezeigt, das Urteil wurde jedoch später aufgehoben. Während einer Demonstration gegen den WU-Professor wurde der ehemalige Widerstandskämpfer Ernst Kirchweger von einem Mitglied des Rings Freiheitlicher Studenten angegriffen und erlag wenig später seinen Verletzungen. Aufgrund des herrschenden öffentlichen Drucks wurde Borodajkewycz 1966 zwangspensioniert.
21 Kathrin Quatember, Die Rezeption Franz Jägerstätters im Spiegel der Widerstandsrezeption nach 1945, 41.
22 Brigitte Bailer-Galanda, Verfolgt und Vergessen. Die Diskriminierung einzelner Opfergruppen durch die Opferfürsorgegesetzgebung, in: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Jahrbuch 1992, Wien 1992, 14-16.
23 Der Kamerad, 5 (1995), 4.
24 Ebd., 5.
25 Ebd., 4.
26 Ebd., 4-5.
27 Offener Brief Otto Keimels an Wolfgang Neugebauer in „Der Kamerad“, 3 (1997), 3.
28 Der Kamerad, 3 (1997), 3.
29 Onlinequelle: Homepage der Ausstellung www.verbrechender-wehrmacht.de unter folgenden Links: Informationen zur ersten Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“ unter http://www.verbrechen-der-wehrmacht.de/docs/archiv/p_ausstellung1.htm
Pressemitteilung, Hamburg, 29.3.2004 unter http://www.verbrechen-der-wehrmacht.de/docs/archiv/p_pressemitteil.htm. Aufgerufen am 7.3. 2012.
30 Der Kamerad, 8 (1996), 2.
31 Der Kamerad, 10 (1995), 2.
32 Ebd., 2.
33 Wilhelm Beck, Rechtsextremismus – Klischee eines Feindbildes, in: Der Kamerad, 5 (1995), 5.
34 Schreiben von General Hermann Deisenberger (ehemaliger Präsident des OÖKB) an die Redaktion der OÖN vom 20. Februar 1992, 1-2.
35 Für weitere Recherche siehe auch: Club 2 vom 26. Mai 1987. Widerstand als Pflichterfüllung? ORF-Archiv, Archivnr. 913/F01/405.
36 Kathrin Quatember, Die Rezeption Franz Jägerstätters im Spiegel der Widerstandsrezeption nach 1945, 92-93.
37 Rot-Weiss-Rot-Buch, Erster Teil. Darstellungen, Dokumente und Nachweise zur Vorgeschichte und Geschichte der Okkupation Österreichs, Wien 1946, 199.
Beitrag erschienen in:
Betrifft Widerstand, Nr. 105 (2012), S. 30-38.
Der Text wurde ursprünglich im Rahmen des Proseminars „Gedächtnis- und Identitätsdiskurse in Frankreich und Österreich im 20. Jahrhundert“ im WS 2011/12 am Fachbereich „Jüdische Kulturgeschichte“ der Universität Salzburg als Seminararbeit unter dem Titel „Offizielle Geschichtsnarrative in Österreich nach 1945“ abgefasst.