Homepage des VfGH ist nachzulesen: „Die Einrichtung, die Organisation und die Mehrzahl der Kompetenzen (Zuständigkeiten) des Verfassungsgerichtshofes sind im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt; vereinzelt wurden dem Verfassungsgerichtshof Zuständigkeiten auch durch bundesverfassungsrechtliche Vorschriften in anderen Gesetzen übertragen.“ Eine ganze Reihe von Bestimmungen regelt die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs – darunter B-VG, VfGG und viele andere – beschlossen durch den „wahren Gesetzgeber“, der nach Meinung von Leidenfrost gewissermaßen als Widerpart zum Verfassungsgerichtshof steht. Ein Widerspruch in sich.
„Dem Verfassungsgerichtshof sind von Verfassungswegen eine Vielzahl unterschiedlicher Kompetenzen eingeräumt. Diese reichen von der Prüfung von Gesetzen und Verordnungen bis zur Prüfung von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte, von der Entscheidung bestimmter Zuständigkeitsstreitigkeiten bis zur Lösung von Finanzausgleichsstreitigkeiten und von der Kontrolle von Wahlen bis zur rechtlichen Kontrolle oberster Staatsorgane. Die besonderen Verfahrensvorschriften finden sich vor allem im Zweiten Teil des Verfassungsgerichtshofgesetzes (§§ 36a bis 93 VfGG), vereinzelt auch in anderen Gesetzen.“ Demnach hat der VfGH in seinem Erkenntnis über die Ehe für alle nichts anderes getan als seinen Job, der ihm qua Gesetz und durch den „wahren Gesetzgeber“ aufgetragen wurde. „Wo Gläubige früher durch die Straßen zogen, um den Leib Christi zu verehren, beten sie jetzt in Latex gepresste Männerärsche an.“ schreibt Leidenfrost.
Fronleichnamsprozessionen gibt’s immer noch zuhauf. Mir wäre nicht bekannt, dass neuerdings zu Fronleichnam Boote voller Menschen mit nackten Popos den Traunsee rauf und runtergondeln. Aber zugegeben: Das wär mal was Neues und würde sicher ordentlich den Tourismus im Salzkammergut ankurbeln. Leidenfrost regt sich auch immens über den „propagandistischen Aufwand“ auf. Fällt was auf? Sein Text erschien immerhin in einer der bekanntesten österreichischen Tageszeitungen. Da kann man schlecht davon reden, es gäbe für Homophobie nicht genug Raum in diesem Land (Anm.: Eigentlich sollte es dafür überhaupt keinen Raum geben in einer aufgeklärten Gesellschaft).
Weiter zur Behauptung, es handle sich bei bei der rechtlichen Gleichstellung um die „Privilegierung einer im Westen wohlsituierten Minderheit“. Der Duden bezeichnet „Privileg“ als „einem Einzelnen, einer Gruppe vorbehaltenes Recht, Sonderrecht; Sonderregelung„. Die Ehe war also bisher per definitionem das Privileg Heterosexueller. Durch die rechtliche Gleichstellung passiert eine AnGLEICHUNG. Eine Privilegierung homosexueller Paare wäre es dann, wenn Heterosexuelle in Zukunft keine Ehe mehr eingehen dürften. Ist dem so? Nein. Na eben.
Und es geht weiter. „Mich verstört die Willkür, mit der ausgerechnet den Homosexuellen das Los zugefallen ist, die Speerspitze in der Auflehnung des Menschen gegen die Natur abzugeben.“ Welche Natur? Welche Auflehnung? Die „Natur“ sagt nämlich studiengemäß, dass der Mensch es sich eben nicht aussucht, zu welchem Geschlecht er sich hingezogen fühlt. Deswegen kann man sexuelle Orientierung auch nicht einfach wegtherapieren oder wegbeten, wie manche Evangelikale es gerne behaupten. Homophobe Meinungen mit Biologie argumentieren, die diese Homophobie dann halt recht aufblattlt. Eieiei.
„Das Leitbild der Kommunisten war der Stoßarbeiter Stachanow, die Nazis fuhren auf blonde Germanen mit hochgerecktem Kinn ab. Wie um alles in der Welt aber wurde das schwule Ehepaar, das Kinder angeblich viel besser aufziehen kann als der ganze hetero-normierte Pöbel, zur Ikone unserer Zeit?“ Zur Gleichsetzung von Nazis mit Regenbogenfamilien muss man wohl außer „What the fuck?“ nicht mehr sagen. „Ich bin 45. In meiner Jugend tauchte die Idee „homosexueller Familien“ nicht einmal im Kabarett auf. Keine dreißig Jahre später ist es tabu, etwas dagegen zu sagen. Ich riskiere soziale Ächtung, wenn ich hinschreibe: Zwei Männer sind kein Ehepaar und können keine Familie gründen.“ schreibt Leidenfrost.
Oh mei, oh mei. Wo anfangen? Also: Zuerst zur Aussage, es wäre tabu, etwas dagegen zu sagen. Hier noch einmal die Erinnerung: Herr Leidenfrost bekommt die Möglichkeit, die soziale Ächtung von Homosexualität in der Presse zu veröffentlichen. Opferhaltung funktioniert demnach hier so überhaupt nicht. Zum Punkt „Zwei Männer sind kein Ehepaar und können keine Familie gründen“. Zwei Männer werden dank VfGH bald ein Ehepaar sein können. Und neulich durften Freunde von mir (huch, ich trau’s mir fast nicht zu sagen: zwei Männer) die Einschulung ihrer kleinen Tochter feiern. Mit Schultüte und Nervosität und Fotos und Freude und allem drum und dran. Also Sie sehen: Doch, sie können eine Familie gründen.
Leidenfrost argumentiert weiter mit dem „Volkswillen“. Ein gerne verwendetes Argument, wenn es gegen die Gleichstellung geht. Hätte man darauf gehört, gäb’s bis heute kein Frauenwahlrecht. Ja, werte Leser*innen, ich weiß es ist anstrengend (fragt mich mal). Aber wir sind fast durch. „Laut geltendem Recht erklären Eheleute ihren Willen, Kinder zu zeugen. Damit folgt unweigerlich der Anspruch homosexueller „Eheleute“ auf Kinder – unter Ausbeutung von Leihmüttern.“ Sagt wer? Es gibt die Möglichkeit der Pflegeelternschaft und die der Adoption. Hinzu kommen Modelle wie etwa dieses hier. Dass damit manche, die nicht akzeptieren wollen, dass diese Familien glücklich sind, nicht zurechtkommen, soll aber nicht das Problem dieser Familien sein. Diskriminierung damit argumentieren zu wollen, dass es früher doch auch nur Vater-Mutter-Kind gab (was übrigens historisch gesehen ein Mythos ist), erscheint in Anbetracht dieser hinkenden und polemischen Argumentation als Versuch, mit der eigenen Überforderung zurechtzukommen. Heterosexuellen Paaren entsteht zu keinem Zeitpunkt ein Nachteil dadurch, dass bisher Diskriminierte nun nicht mehr diskriminiert werden soll. Alles andere ist Propaganda. Und ich geh jetzt endlich meine Socken waschen.